Grenzgängerberatung


Die Einführung des Alterseinkünftegesetzes im Jahr 2005 in Deutschland brachte auch für die deutschen Grenzgänger deutliche Einschnitte in Ihre Altersversorgung. So werden ab diesem Zeitpunkt die Renten aus der AHV und Pensionskasse besteuert und mindert die tatsächliche Auszahlung erheblich.


Allerdings wurde durch eine Initiative der Zurich Versicherung eine Verfügung der Oberfinanzdirektion Karlsruhe im Januar 2007 erwirkt, welche attraktive Fördermöglichkeiten für Grenzgänger bietet.

Durch Abschluss einer Direktversicherung nach § 3.63 EStG hat der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin die Möglichkeit, bis zu 4.488.- € (Basis 2012) zu 100% steuerfrei anzusparen und damit die Steuerlast um bis zu 2.000.- € zu reduzieren. Diese steuerbegünstigte Altersvorsorge ist neben der AHV und der Pensionskasse ein weiterer, wichtiger Baustein ähnlich der Säule 3 in der Schweiz.

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