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Allerdings wurde durch eine Initiative der Zurich Versicherung
eine Verfügung der Oberfinanzdirektion Karlsruhe im
Januar 2007 erwirkt, welche attraktive Fördermöglichkeiten
für Grenzgänger bietet.
Durch Abschluss einer Direktversicherung nach § 3.63
EStG hat der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin die Möglichkeit,
bis zu 4.488.- € (Basis 2012) zu 100% steuerfrei anzusparen
und damit die Steuerlast um bis zu 2.000.- € zu reduzieren.
Diese steuerbegünstigte Altersvorsorge ist neben der
AHV und der Pensionskasse ein weiterer, wichtiger Baustein
ähnlich der Säule 3 in der Schweiz.
Vereinbaren Sie einen Termin zu einem unverbindlichen
Beratungsgespräch mit uns.
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